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Donnerstag, 1. Februar 2018

Die Walküre

Eine Walküre im "Black Horse"

Burgdorf bei Hannover. Wie eine Walküre aussieht, darüber gehen die Meinungen auseinander. In der Malerei können sie schlank, vollschlank oder dick sein. Dies vorweg geschickt, beantworte ich den heutigen "Anzeiger"-Bericht "Eifersuchtsszene landet vor Gericht-Frau soll Konkurrentin mit einem Glas auf den Kopf geschlagen haben/Angeklagte bestreitet Tat" wie folgt:

Gute Gerichtsreporter sind so selten wie Sonnenstrahlen um Mitternacht und für den "Anzeiger"-Redakteur Joachim Dege wird es nie Mittsommernacht. Das ist aber noch lange kein Grund, Rechtsanwälte und andere Juristen aus Burgdorf so schlecht zu machen, wie er schreibt. Genau, ist doppeldeutig.

Dege zufolge kursiert "in Juristenkreisen der Stadt" ein Running Gag. Bei einem Running Gag handelt es sich bekanntermaßen um ein wiederkehrendes Element der Komik. Jemand macht in verschiedenen Situationen immer den gleichen Fehler. Wenn sich also Juristen aus Burgdorf darüber - wie Dege behauptet - lustig machen würden, dass "wer das Black Horse betritt, sich mit einer möglichen Körperverletzung schon so gut wie einverstanden erklärt", dann wäre das traurig-aber kein Running Gag. 

Dass der "Anzeiger"-Redakteur gar nicht weiß, was ein wiederkehrendes Element der Komik ist, steht also fest. Und wie ist es um seine Kenntnisse bestellt, wenn es um nordische Sagengestalten geht? 

"Angeklagt ist eine 28 Jahre alte, walkürenhaft anmutende Frau mit wallendem schwarzen Haar", schreibt er, "reichlich Schminke im Gesicht, Unterarmtattoo sowie langen, spitzen und bunten Fingernägeln, die einen wahrhaftig das Fürchten lehren können". Da zittert man doch sofort mit dem verängstigten Gerichtsreporter, der sich während der Verhandlung immer wieder vergewissert, dass der Notausgang nicht weit ist. 

Deswegen verzeihen wir ihm auch den nächsten Satz: "Mit der von der Staatsanwaltschaft angeklagten gefährlichen Körperverletzung will die Frau auf der Anklagebank aber nichts zu tun haben."

Für eine Walküre gibt es keine Unschuldsvermutung. Das weiß doch jeder. 

Ein Beitrag für www.burgdorferkreisblatt.de